Bei der Doppelversicherung eines Gespanns aus einem Kraftfahrzeug und einem versicherungspflichtigen Anhänger haben im Regelfalle nach einem durch das Gespann verursachten Schaden der Haftpflichtversicherer des Kraftfahrzeugs und der des Anhängers den Schaden im Innenverhältnis je zur Hälfte zu tragen.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 27. Oktober 2010 – IV ZR 279/08

 

Durch dieses Urteil haben sich die Versicherungskosten für einen Anhänger zum 01.01.2012 um ca. 90% erhöht. Eine geringfügige Preiserhöhung zum 01.03.2012 war daher leider nicht zu vermeiden.

 

Beachten Sie bitte ab dem 01.01.2012 folgendes

1. Bei Kaskoschäden besteht eine Selbstbeteiligung von 150,- Euro, die vom Entleiher zu tragen sind.

2. Kommt es zu einem Haftpflichtschaden, so hat der Entleiher sämtliche Prämienerhöhungen zu tragen.

Gesetzesänderung